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   VGH Bayern, 17.06.2009 - 11 CS 09.833   

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VGH Bayern, 17.06.2009 - 11 CS 09.833 (https://dejure.org/2009,73370)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.06.2009 - 11 CS 09.833 (https://dejure.org/2009,73370)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 11 CS 09.833 (https://dejure.org/2009,73370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entzug der Fahrerlaubnis; Betäubungsmittelkonsum; Verwertbarkeit von Angaben im Verwaltungsverfahren; Belehrung über Aussageverweigerungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07

    Verwertung einer unter Verstoß gegen § 136 Abs 1 S 2 StPO erlangten Aussage bei

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2009 - 11 CS 09.833
    Selbst wenn gegen eine strafprozessuale Belehrungspflicht verstoßen worden sein sollte, zöge das nicht die Unverwertbarkeit der Angaben des Antragstellers in einem fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren nach sich (VGH Mannheim vom 16.5.2007, NJW 2007, 2571; Geiger, DAR 2009, 61/65).

    Außerdem besteht kein allgemeiner, von einer gesetzlichen Normierung unabhängiger Rechtsgrundsatz, demzufolge Äußerungen eines Betroffenen in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren nur verwertet werden dürfen, wenn er zuvor auf sein Schweigerecht hingewiesen wurde (VGH Mannheim vom 16.5.2007, a.a.O.).

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2009 - 11 CS 09.833
    Strafprozessuale Beweisverwertungsverbote, wie sie der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 27. Februar 1992 (BGHSt 38, 214/228) unter Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGH vom 7.6.1983, BGHSt 31, 395) für den Fall der Missachtung der Belehrungspflicht nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO bejaht hat, sind im Licht des besonderen Spannungsfeldes zu sehen, das im Strafprozess zwischen dem staatlichen Strafverfolgungsanspruch auf der einen und dem Schutz von Grundrechten des Betroffenen auf der anderen Seite besteht (BayVGH vom 5.3.2009, 11 CS 08.3046).
  • BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81

    Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbotes auf Grund mangelnder Belehrung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2009 - 11 CS 09.833
    Strafprozessuale Beweisverwertungsverbote, wie sie der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 27. Februar 1992 (BGHSt 38, 214/228) unter Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGH vom 7.6.1983, BGHSt 31, 395) für den Fall der Missachtung der Belehrungspflicht nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO bejaht hat, sind im Licht des besonderen Spannungsfeldes zu sehen, das im Strafprozess zwischen dem staatlichen Strafverfolgungsanspruch auf der einen und dem Schutz von Grundrechten des Betroffenen auf der anderen Seite besteht (BayVGH vom 5.3.2009, 11 CS 08.3046).
  • VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 08.3046

    "Gelegentlichkeit" eines Cannabiskonsums; Herleitung aus eigenen Angaben des

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2009 - 11 CS 09.833
    Strafprozessuale Beweisverwertungsverbote, wie sie der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 27. Februar 1992 (BGHSt 38, 214/228) unter Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGH vom 7.6.1983, BGHSt 31, 395) für den Fall der Missachtung der Belehrungspflicht nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO bejaht hat, sind im Licht des besonderen Spannungsfeldes zu sehen, das im Strafprozess zwischen dem staatlichen Strafverfolgungsanspruch auf der einen und dem Schutz von Grundrechten des Betroffenen auf der anderen Seite besteht (BayVGH vom 5.3.2009, 11 CS 08.3046).
  • VGH Bayern, 19.01.1998 - 11 B 95.2282
    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2009 - 11 CS 09.833
    Mit dem Recht der Allgemeinheit auf vorbeugende Maßnahmen zur Abwehr von Risiken für die Verkehrssicherheit wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Fahrerlaubnisbehörden in jedem Fall an der Berücksichtigung strafprozessual fehlerhaft gewonnener Erkenntnisse gehindert wären (BayVGH vom 19.1.1998, 11 B 95.2282).
  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis; Verstoß gegen das Trennungsgebot;

    Bestätigt wurde diese Rechtsprechung u. a. durch die Beschlüsse vom 5. März 2009 (Az. 11 CS 08.3046, RdNrn. 17 - 19) und vom 17. Juni 2009 (Az. 11 CS 09.833, RdNrn. 11 f.), die sich mit der Verwertbarkeit von Angaben befassen, die der Adressat einer Fahrerlaubnisentziehung als Beschuldigter bzw. Betroffener in einem gegen ihn geführten straf- oder bußgeldrechtlichen Ermittlungsverfahren gemacht hat, ohne (behauptetermaßen) zuvor über sein Schweigerecht nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO belehrt worden zu sein.
  • VGH Bayern, 23.02.2016 - 11 CS 16.38

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrt unter Drogeneinfluss

    Ein Beweisverwertungsverbot ist jedenfalls - von einer hier nicht vorliegenden Blutentnahme unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO abgesehen (BVerfG, B.v. 28.6.2014, NJW 2015, 1005 Rn. 13) - als Ausnahme nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen nach Abwägung der widerstreitenden Interessen im Einzelfall anzuerkennen, insbesondere bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder dem Vorliegen eines besonders schweren Verfahrensfehlers (BayVGH, B.v. 31.5.2012 - 11 CS 12.807 u. a. - juris Rn. 13; B.v. 9.5.2012 - 11 ZB 12.614 - juris Rn. 3; B.v. 17.6.2009 - 11 CS 09.833 - juris Rn. 11 f.; ebenso OVG NW, B.v. 26.11.2015 - Blutalkohol 53, 78 Rn. 12-18; B.v. 2.9.2013 - 16 B 976/13 - juris Rn. 2-6).
  • VGH Bayern, 31.01.2013 - 11 CS 12.2623

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Einnahme von Betäubungsmitteln; fehlendes

    Bestätigt wurde diese Rechtsprechung u. a. durch die Beschlüsse vom 5. März 2009 - 11 CS 08.3046 - (Rn. 17 - 19) und vom 17. Juni 2009 - 11 CS 09.833 - (Rn. 11 f.), die sich mit der Verwertbarkeit von Angaben befassen, die der Adressat einer Fahrerlaubnisentziehung als Beschuldigter bzw. Betroffener in einem gegen ihn geführten straf- oder bußgeldrechtlichen Ermittlungsverfahren gemacht hat, ohne zuvor über sein Schweigerecht nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO belehrt worden zu sein.
  • VG Hamburg, 03.06.2020 - 15 E 2087/20

    Fahrerlaubnisentziehung - Annahme Kokainkonsum aufgrund Selbstbezichtigung

    Dass der Antragsteller vor seiner Aussage zum eigenen Konsumverhalten nicht über sein Aussageverweigerungsrecht nach der für die Strafverfolgung geltenden Vorschriften der §§ 136 Abs. 1, 163 Abs. 1 StPO belehrt wurde, steht einer Verwertung seiner Aussage im Verfahren der Fahrerlaubnisentziehung nicht entgegen (so auch BayVGH, Beschlüsse vom 9.5.2012, 11 ZB 12.614, juris Rn. 3, und vom 17.6.2009, 11 CS 09.833, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2.9.2013, 16 B 976/13, juris Rn. 2 ff.).
  • VG Bayreuth, 31.05.2011 - B 1 K 09.714

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetamin/Methamphetamin; Behauptung

    Der Konsum von Amphetamin und Methamphetamin kann daher auch mit einem positiven Urintest hinreichend nachgewiesen sein, zumindest in Verbindung mit der Feststellung von Amphetamin- und Methamphetaminspuren bei der Blutuntersuchung oder anderen Anhaltspunkten (vgl. z.B. BayVGH vom 17.6.2009 Az. 11 CS 09.833, vom 24.3.2009 Az. 11 CS 08.2881, vom 4.1.2007 Az. 11 CS 06.2006, vom 24.10.2006 Az. 11 CS 06.1618 und vom 24.7.2006 Az. 11 CS 05.3350).
  • VGH Bayern, 25.03.2010 - 11 CS 09.2580

    Gelegentlichkeit eines Cannabiskonsums; Ablauf der verfahrensrechtlichen

    Ebenfalls nur ergänzend ist vor diesem Hintergrund anzumerken, dass selbst ein etwaiger Verstoß gegen die Belehrungspflicht nach § 136 Abs. 1 StPO nicht die Unverwertbarkeit der von einem Beschuldigten oder Betroffenen gemachten Angaben in einem fahrerlaubnisrechtlichen Verwaltungsverfahren nach sich zöge (vgl. VGH BW vom 16.5.2007 NJW 2007, 2571; BayVGH vom 5.3.2009 Az. 11 CS 08.3046, RdNrn. 17 - 18 AU; vom 17.6.2009 Az. 11 CS 09.833, RdNrn. 11 f. AU).
  • VG Mainz, 20.01.2016 - 3 K 509/15

    Fahrerlaubnis; Cannabiskonsum; polizeilicher Einsatzbericht; Serumswert

    In derartigen Verfahren ist die Behörde regelmäßig nicht gehindert, aus der Wahrnehmung strafprozessualer Aussageverweigerungsrechte gleichwohl Rückschlüsse auf ein verkehrsrechtlich relevantes Verhalten - und hierzu gehört die Frage Fahr(un)eignung eines Fahrerlaubnisinhabers - zu ziehen (vgl. OVG NW, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 16 B 709/14 -, juris Rn. 9, BayVGH, Beschluss vom 17. Juni 2009 -, 11 CS 09.833 -, juris Rn. 11; VGH BW, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 10 S 608/07 -, ESVGH 57, 248 = juris Rn. 3 f.).
  • VG Würzburg, 02.06.2010 - W 5 K 09.963
    Im Unterschied zum Strafprozess hat die Polizei als Verwaltungsbehörde, wenn sie präventivpolizeilich tätig wird, maßgeblich weitere Rechtsgüter, insbesondere die Belange Drittbetroffener sowie das öffentliche Interesse am Schutz der Allgemeinheit zu berücksichtigen (BayVGH, B.v. 17.06.2009 Nr. 11 CS 09.833).
  • VG Augsburg, 14.06.2021 - Au 7 K 20.2852

    Entzug der Fahrerlaubnis mangels Beibringung eines aufgrund rechtmäßiger

    Mit dem Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabern wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Fahrerlaubnisbehörden an der Berücksichtigung (eventuell) strafprozessual fehlerhaft gewonnener Erkenntnisse allgemein gehindert wären bzw. wegen eines außerhalb ihres Verantwortungsbereichs begangenen Verfahrensfehlers sehenden Auges die gravierenden Gefahren hinzunehmen hätten, die mit der Verkehrsteilnahme eines derzeit kraftfahrungeeigneten Fahrerlaubnisinhabers verbunden sind (vgl. BayVGH, B.v. 31.5.2012 - 11 CS 12.807, 11 C 12.808, 11 C 12.899 - juris, B.v. 17.6.2009 - 11 CS 09.833 - juris, B.v. 5.3.2009 - 11 CS 08.3046 - juris; OVG NW, B. v. 3.9.2010 - 16 B 382/10 - juris, B.v. 9.10.2014 - 16 B 709/14 - juris; VGH BW, B.v. 16.5.2007 - 10 S 608/07 - juris).
  • VG Augsburg, 04.02.2010 - Au 7 S 10.98

    Entzug der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit; Fehlendes Trennvermögen bei 8,0 ng/ml

    Mit dem Recht der Allgemeinheit auf vorbeugende Maßnahmen zur Abwehr von Risiken für die Verkehrssicherheit wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Fahrerlaubnisbehörden in jedem Fall an der Berücksichtigung strafprozessual fehlerhaft gewonnener Erkenntnisse gehindert wären (BayVGH vom 17.6.2009, Az. 11 CS 09.833; vom 5.3.2009, Az. 11 CS 08.3046; vom 19.1.1998, Az. 11 B 95.2282).
  • VG München, 19.01.2010 - M 1 K 09.3365

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen zugestandenen Konsums von Speed

  • VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 ZB 09.1828

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Entziehung der Fahrerlaubnis; keine

  • VG München, 12.08.2009 - M 1 S 09.3366

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen zugestandenen Konsums von Speed

  • VG München, 07.07.2009 - M 1 K 09.695

    Betäubungsmittelkonsum (Speed); Beweisverwertungsverbot

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